Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Projektierung und die schlüsselfertige Errichtung von Wohn-, Industrie- und Geschäftsbauten in eigenem und in fremdem Namen, der Ankauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie deren Betreuung, Geschäftsbesorgung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen sowie der Handel mit Baumaterial, insbesondere Holz und Metall.