Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
a) Die Übernahme von Dienst- und Beratungsleistungen für die Konzeptionierung, Vorbereitung, Realisierung, den Vertrieb und die Verwaltung von Immobilienobjekten,
b) die Vermittlung von Immobilienobjekten und Finanzierungen,
c) die Gestaltung und Erstellung von Emissionsprospekten für Immobilienobjekte sowie die Beurteilung von Immobilienobjekten,
d) die Errichtung von wohnwirtschaftlich und gewerblich nutzbaren Bauten für eigene oder fremde Rechnung,
e) der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen sowie deren Vertretung und Geschäftsführung.