Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Rechtehandel, die Produktion, der Vertrieb sowie die Verwertung von Werken aller Art, vor allem Filmwerken, aber insbesondere auch Ton- und Bildwerken. Ferner der Handel, die Produktion, der Vertrieb und die Verwertung der mit der Filmproduktion zusammenhängenden und von der Filmproduktion unabhängigen Rechte und Werke, wie z.B. der Filmmusik, den Buchrechten und das mit Filmproduktionen verbundene Merchandisinggeschäft einschließlich der Beratung, Vermittlung sowie aller sonstige Dienstleistungen für die vorgenannten Tätigkeiten.