Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Ist ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen und Darlehen, wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben.