Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Personen, Unternehmen und Organisationen sowie alle Arten von Dienstleistungen die im Zusammenhang mit der Projektentwicklung von Immobilien und des Immobilienmanagements als auch deren Durchführung, dem Handel und dem Erwerb von Immobilien sowie alle damit in irgendeiner Weise zusammenhängenden Tätigkeitsbereiche. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO.