Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten, für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen sowie ausländischen Ursprungs, der Druck und Vertrieb von Werken der Tonkunst und der Literatur, die Übertragung von Rechten an solchen Werken, die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen. Die Herstellung und Vertrieb von Schallplatten einschl. Produktionen. Desgleichen Management von Künstlern und Produzenten.