Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, Betrieb von Gaststätten aller Art, nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, Kultur- und Medienmanagement, Vermittlung sämtlicher werblicher Aktivitäten, Herstellung von Ton- und Bildträgern aller Art
und die Durchführung damit zusammenhängenden Geschäfte, Vermittlung von Künstlern, solange es sich um freiberufliche Künstler unter Ausschluß der Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung handelt sowie Handel aller Art.