Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,die Vermittlung solcher Geschäfte sowie die Vermittlung von Darlehen und
Finanzierungen, die kaufmännische Betreuung und Steuerung von Bauvorhaben sowie die Durchführung von Bauträgermaßnahmen ohne die Erbringung eigener Bau- oder Architektenleistungen.