Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen auf dem Kapitalanlagesektor und an gewerblichen Unternehmen, die Konzeption und Verwaltung von Fondsbeteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung an diesen Gesellschaften, die Vermögensanalyse und Vermögensverwaltung auf eigene und fremde Rechnung, die Vermögensbetreuung für private und institutionelle Anleger, ferner die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen sämtlicher Rechtsformen, deren
Gesellschaftern und Geschäftsführern. Die Beratung erstreckt sich im Rahmen einer
partnerschaftlichen Organisation insbesondere auf die Gebiete der kurz- und langfristigen Erfolgsanalyse, der Liquiditätsplanung, der Finanz- und Ergebnisplanung, der Investitionsrechnung und -planung, der Kostenrechnung und -planung, der Finanzfluß- und Wertschöpfungsanalyse sowie der betrieblichen Altersversorgung. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören insbesondere auch die Beratung in Angelegenheiten des strategischen
Managements, die Beratung zu Unternehmenszusammenschlüssen, Beteiligungserwerb und Unternehmenskauf. Im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Beratung darf die Gesellschaft Seminare veranstalten und Informationsschriften herausgeben.