Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Die Vertretungsbefugnis kann abweichend geregelt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Hausverwaltung im eigenen Namen und für Rechnung Dritter, die Beratung von Immobilieneigentümern sowie die Vermittlung und/oder der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über die Anmietung oder den Kauf von Wohn- oder Gewerberäumen und Grundstücken (Maklertätigkeiten gem. § 34c GewO).