Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Produktion von Ton-, Bild- und Printmedien zur Verwertung insbesondere für Film, Fernsehen und Verlagswesen, im Internet und im Multimediabereich sowie für alle sonstigen bis zum heutigen Tage bekannten oder zukünftig bekannt werdenden medialen Verwertungsformen,
b) die Beratung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen, die Organisation und Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen auf den in a) genannten Gebieten.