Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Handel und Vertrieb von technischen Erzeugnissen,
- Vermittlung von Serviceleistungen,
- Übernahme von Vertriebsleistungen,
- Koordinierung von Dienstleistungen und Engineering,
- Beratung und Betreuung in Fragen der
Unternehmensstruktur, innerbetrieblicher Abläufe einschließlich Personal und Vertrieb,
- Übernahme von Projekt- und Bauleitung unter Ausschluß von Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung.