Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung und Veräußerung von Immobilien aller Art auf eigene Rechnung und auf fremde Rechnung.
Ausführung für Hochbaumaßnahmen aller Art, auch als Generalübernehmer.
Die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Tätigkeiten und Leistungen für Dritte im Bereich der Kontierung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Erfassung laufender Geschäftsvorfälle. Zum Gegenstand gehören nicht die Rechts- und Steuerberatung sowie nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Geschäfte.
Die wirtschaftliche und technische Baubetreuung, die Beratung bei Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und deren Bebauung, die Konzeption von geschlossenen Immobilienfonds, die Finanzierungsvermittlung, die Vermittlung des Erwerbs von Immobilien sowie die Vermittlung von Wohn- und Geschäftsraum.