Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die freiberufliche Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur im Sinne von § 1 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) sowie im Zusammenhang mit der Landschaftsarchitektur auf verwandten Gebieten, z. B. Projektentwicklung, Kosten- und Terminmanagement, Generalplanung, Qualitätskontrolle, Design, und zwar für Projekte in den Staaten der Europäischen Union inklusive assoziierter Kleinstaaten sowie in Großbritannien, der Schweiz, Norwegen und Island. Die Gesellschaft erbringt ihre Leistungen ausschließlich in den durch die Berufsgrundsätze der Architektenkammer festgelegten Rahmen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.