Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums gemäß § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) einschließlich der privatärztlichen Tätigkeit, Bertrieb einer privatärztlichen Klinik, Überlassung ärztlicher und nichtärztlicher Arbeitnehmer sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.