Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Aufbau und das Betreiben von Kabel-, Breitband- und Mobilfunknetzinfrastrukturen, insbesondere für Kabelfernsehen, Internet und Telekommunikation sowie von Telekommunikationsanlagen, insbesondere auch der Erwerb und die Bebauung der entsprechenden Grundstücke, die Erbringung von Dienstleistungen in den genannten Bereichen sowie die
wirtschaftliche Beratung in Immobiliengeschäften.