Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungsleistungen jeglicher Art für natürliche und juristische Personen insbesondere auf dem Gebiet des Lobbying, der Public Affairs/Govermental Relations sowie der (politischen) Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations.
Die Gesellschaft kann auch Verbindungen zu Unternehmen untereinander herstellen, Veranstaltungen jeglicher Art planen und durchführen sowie journalistisch wie verlegerisch tätig werden.