Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft unterstützt, begleitet, pflegt und versorgt rat- und hilfesuchende, hilfsbedürftige einschließlich behinderte und kranke Menschen. Dazu errichtet und betreibt die Gesellschaft Einrichtungen der Behinderten-, Alten-, Jugend- und Krankenhilfe. Insbesondere werden Einrichtungen der Hilfe für psychisch Kranke, seelisch Behinderte und
suchtkranke Menschen betrieben. Die Gesellschaft schafft und betreibt ambulante, teilstationäre oder stationäre sowie weitere sozialpädagogische, sozialbetreuerische und sozialpflegerische Dienste und Einrichtungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Gesellschaft unterstützt Selbsthilfeaktivitäten der betroffenen Personen, deren Eingliederung in das Arbeitsleben, Initiativen sozial-kulturellen Charakters sowie Einrichtungen der Krisenintervention.
Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch das Errichten und Betreiben von
- Einrichtungen des betreuten Wohnens für den genannten Personenkreis und
Behindertenwohnheimen,
- Tagesstätten für kranke und behinderte Menschen,