Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung als auch die Vermittlung der Umsetzung von Lichtkonzepten durch Dritte gegen Provision im gewerblichen, insbesondere im filmischen, und privaten Bereich, die Gestaltung und Produktion von filmischem und sonstigem Bildmaterial, sowie die Ausstattung von Filmproduktionen mit den zur Herstellung notwendigen Materialien.