Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Die Gesellschaft verwaltet und betreibt zu diesem Zweck ein Spendenlager für Möbel und Hausrat sowie weitere Sachspenden. Zu diesem Zwecke werden Sachspenden durch eigene und fremde Fahrzeuge abgeholt, eingelagert und an den Personenkreis ausgeliefert. Die Sachspenden werden bei der Abholung demontiert und beim Empfänger montiert. Im Rahmen dieser Tätigkeit würden auch Transporte für Bedürftige mit eigenen Fahrzeugen im Auftrag von Betreuern und Jobcentern durchgeführt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke der Abgabenordnung vom 16.03.1976."