Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowohl im eigenen Namen und eigene Rechnung als auch in fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Nachweis und die Vermittlung zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten unter Einschluss sämtlicher von § 34 c GewO erfassten Tätigkeiten.