Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken und Siedlungen, Leistungen, die den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zuzurechnen sind sowie Dienstleistungen und Beratungstätigkeiten, die hiermit im Zusammenhang stehen.