Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- Export, Import und Erwerb von Hotels sowie nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Betrieb von Hotels,
- Vermittlung und Organisation von Transporten und der Lagerung von Waren jeglicher Art, insbesondere von Haushaltsgegenständen,
- Handel sowie Leasing mit und Lagerung von Waren jeglicher Art, insbesondere von Kraftfahrzeugen und Haushaltsgegenständen,
- Verwaltung von Grundbesitz unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung,
- An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Wohnungs- und Teileigentumseinheiten; Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.