Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und
berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, wie z.B. wirtschaftsberatende und gutachterliche sowie treuhänderische Tätigkeiten.
Jede gewerbliche Tätigkeit, insbesondere Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.