Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilienprojekten (insbesondere von Miethäusern und Gewerbeparks) sowie deren Verwertung, insbesondere durch Veräußerung nach Aufteilung in Wohnungseigentum; die Instandsetzung und Modernisierung von Baulichkeiten (unter Beauftragung Dritter) zum Zwecke deren späterer Verwertung; die bauliche Entwicklung von Grundstücken sowie deren Bebauung (unter Beauftragung Dritter) gleichfalls zum Zwecke späterer Verwertung. Die Bauvorhaben können jeweils für eigene oder fremde Rechnung und auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern vorbereitet und durchgeführt werden.