Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten im In- und Ausland sowie Übernahme der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, deren Gegenstand jeweils das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist, die sich mit der Durchführung und Finanzierung von Immobilienvorhaben befassen. Ebenfalls wird der Immobilienhandel betrieben. Vom Gegenstand des Unternehmens ausgenommen sind sämtliche Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung erlaubnisplichtig sind.