Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Unterstützung von Fondsgesellschaften im In- und Ausland, deren Beteiligungen, u. a. "Start-ups" sowie aller damit zusammenhängenden Aufgaben. Ferner: Beratung und Marktforschung, insbesondere im Bereich der Entgelt- und Lohnstrukturen von nationalen und internationalen Unternehmen sowie aller damit zusammenhängenden Aufgaben.