Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Hardware und Software in den Bereichen elektronischer Datenverarbeitung, Multimedia und Kommunikation, die Installation von Netzwerken und ähnlichen Anlagen, unter Ausschluß handwerklicher Arbeiten. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehört die wirtschaftliche und technische Beratung, die Entwicklung von Hard- und Software, wissenschaftliche Arbeit.
Die Gesellschaft darf Komplementärin einer anderen Gesellschaft sein.