Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Ein Geschäftsbetrieb im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen.
Die Gesellschaft kann sich auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen.