Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Arbeiten beim Hochbau, Maurer- und Stahlbetonarbeiten, Trockenbau, Putz-, Estrich-, Zimmerer- und Abbrucharbeiten sowie der Handel im Einzel- und Großhandel von Baustoffen aller Art. Die Gesellschaft darf sich ferner als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften beteiligen, die denselben Gegenstand des Unternehmens haben.