Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen als persönlich haftender Gesellschafter an Unternehmen und die Geschäftsführung von Unternehmen, die sich jeweils befassen mit der Verwaltung und dem kaufmännischen Management von eigenem und fremden Grundbesitz, die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Finanzierungen oder Versicherungen, die Vermittlung von Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften, Kommanditgesellschaften und Immobilienfonds, ohne Bankgeschäfte auszuüben, weiterhin die Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung.