Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen sowie die Entsorgung von Aushub und mineralischem Abbruch, ferner die Entgegennahme von Erde, Kunst- und Natursteinen gegen Entgelt oder Gratis, deren Verarbeitung und des Verkaufs sowie der unentgeltlichen Abgabe von Erden, Kunst- und Natursteinprodukten, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere gebrauchter Kraftfahrzeuge, der Handel mit Baumaschinen, der Handel mit neuen und gebrauchten Schiffen (Import und Export), Booten, Schiffs- und Bootsmotoren, Rohstoffen (Im- und Export) sowie der Erwerb sowie die Veräußerung von Wohnimmobilien zur Vermietung an Wohnungsmieter.