Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwertung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Beratung Dritter im Zusammenhang mit derartigen Geschäften sowie die Bauberatung und das
Baumanagement einschließlich Makler-, Baubetreuer- und Bauträgertätigkeiten im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung.