Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen, betriebswirtschaftliche Beratung, Konzeptentwicklung, Konzept- und Projektmanagement sowie Erwerb, Betreibung und Verwaltung (einschließlich Vermietung und Verpachtung) von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Beteiligungen in diesem Sinne, soweit hiervon genehmigungspflichtige Tätigkeiten (insbesondere nach § 34 c GewO und § 16 MaBV) nicht erfaßt sind, und die Beteiligung und
Verwaltung an anderen Unternehmen in der Form der Personen- oder Kapitalgesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die ihrerseits den vorgenannten Gegenstand ihres Unternehmens haben.