Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach den §§ 33 und 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG), insbesondere im Rahmen eines Auftrages die Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten Hilfe zu leisten; die Erstellung von Jahresabschlüssen und der erforderlichen Anlagen und Berichte; die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Beratungen, einschließlich der Erstellung von Gutachten sowie die Ausübung von Treuhandgeschäften.