Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange kein weiterer Geschäftsführer oder Prokurist bestellt ist
Gegenstand
Planung, Errichtung, Herstellung und Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Anlagen und Geräten der Stark- und Schwachstromtechnik sowie Photovoltaik.