Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb von Baustoffen Baufertigteilen, Bauelementen jeglicher Art sowie in diesem Zusammenhang stehenden Hilfsmitteln und Materialen, die Erbringung technischer Hausmeisterdienstleistungen, ferner die Vermittlung von Bauaufträgen an Handwerksfirmen, Subunternehmer und Nachunternehmer. Es wird keine Tätigkeit gemäß § 34c GewO ausgeübt.