Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Mitgliedern freier Berufe in Fragen der Optimierung betrieblicher Verfahrensabläufe und des Debitorenmanagements. Weiterhin befasst sich das Unternehmen mit dem Forderungsinkasso sowie dem regresslosen Forderungskauf, soweit er nicht der Erlaubnispflicht des Kreditwesengesetzes unterliegt. Ebenfalls zum Gegenstand des Unternehmens gehört die Erbringung kaufmännischer Dienstleistungen für andere Unternehmen, soweit diese nicht einer besonderen Genehmigungs- oder Erlaubnispflicht unterliegen.