Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der An- und Verkauf von Grundbesitz. Die Vermietung und Verpachtung eigenen und fremden Grundbesitzes. Die Beteiligung an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die zum Zwecke des Erwerbs und der Verwaltung von Immobilien gegründet wurden sowie die Beteiligung an anderen,
insbesondere auf dem Immobiliensektor im weitesten Sinne tätigen Gesellschaften. Tätigkeiten nach § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.