Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, die Vorbereitung und Durchführung der Begründung von Wohnungseigentum im Sinne des WEG im eigenen Namen und für Dritte, die Wohnungseigentums-, Haus- und Grundstücksverwaltung, die Erstellung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden oder als Baubetreuer in fremdem Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen sowie das Erbringen von Dienstleistungen für die Immobilien- und Wohnungsbewirtschaftung.