Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Verwaltung von Gesellschaften, die sich mit Aufgaben der IT-Branche beschäftigen,
- die Erstellung, der Vertrieb und Handel von Hardware- und Softwareprodukten der IT und Telekommunikation,
- der Service und die Pflege von Geräten aus dem IT- und Telekommunikationsbereich,
- die Reparaturannahme zum Zwecke der Weiterleitung an den jeweiligen Hersteller,
- die Durchführung von Internetdienstleistungen und IT-Beratungen,
- der Erwerb und die Verwertung von Urheberrechten, Lizenzen und Patenten sowie
- Betrieb von Internetshopdienstleistungen in eigenem und fremden Namen.