Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Haus- und Grundstücksverwaltung, die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum und die Immobilienbewirtschaftung mit nicht handwerklichem Hausmeisterservice sowie Hausreinigungen nach Hausfrauenart - unter Ausschluß von Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung. Ferner die Vermietung und Verpachtung von beweglichem und unbeweglichen Vermögen - insbesondere Wohnungen, sowohl im Eigen- als auch Fremdeigentum (sog. Zwischenvermietung)