Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung und Betreuung der Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft,
insbesondere
- die Verwaltung von Wohnungen und Gewerbeeinheiten sowie sonstiger Mieteinheiten eigentumsorientierter und anderer Genossenschaften und anderer Wohnungsunternehmen,
- die Werbung und Betreuung von Genossenschaftsmitgliedern,
- die Mitgliederverwaltung,
- die Mieterbetreuung,
- die Mieterbetreuung während der Sanierung,
- die Mietschuldnerberatung,
- ein aktives Vermietungsmarketing für Genossenschaften sowie
- die Öffentlichkeitsarbeit für diese.