Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
a) Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in eigenem und in fremdem Namen sowie auf eigene und auf fremde Rechnung,
b) die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,
c) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen und in fremdem Namen sowie für eigene oder fremde Rechnung,
d) die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung.