Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erfassung und Auswertung von Daten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärzte und Krankenkassen sowie weiteren im Gesundheitswesen tätigen Verbänden oder Unternehmen oder weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts; Betreuung und Verwaltung von Immobilien unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten gemäss § 34c Gewerbeordnung sowie Handel mit erlaubnisfreien Waren; Großhandel mit Arzneimitteln, einschließlich Arzneimitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz, Testsera oder Testantigenen.