Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken der Gesellschafterin und ihrer Familienmitglieder sowie von Grundstücken anderer Eigentümer. Ausgeschlossen sind jedoch Geschäfte, für die gemäß § 34 c GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich wäre.