Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Beratung und Unterstützung von Unternehmen in personalpolitischen und personalwirtschaftlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit betrieblichen Veränderungsprozessen mit Auswirkungen auf den Bestand oder den Inhalt von Arbeitsverhältnissen,
- die Beratung und Unterstüzung von Arbeitnehmern, die von betrieblichen Veränderungsprozessen betroffen sind, sowie von Arbeitssuchenden, mit dem Ziel der Sicherung der Arbeitsverhältnisse beziehungsweise der Erhöhung von Chancen zur Begründung von Arbeitsverhältnissen oder einer selbständigen Berufstätigkeit,
- die Organisation, Durchführung und Vergabe von Qualifizierungsmaßnahmen und anderen Aktivitäten für einzelne Betroffene oder Gruppen von Betroffenen sowie Arbeitsuchende im Rahmen dieser Beratungs- und Unterstützungsfunktion,
- die Begründung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen der genannten Aufgaben,
- die Organisation, Durchführung und Vergabe von Aus- und Weiterbildungs- sowie anderen Qualifizierungsmaßnahmen für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern,