Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf
Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte, gewerblicher Räume, Wohnräume und Darlehen sowie die wirtschaftliche Vorbereitung, die wirtschaftliche Durchführung von Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung; die Verwaltung und sonstige Verwertung von bebauten und
unbebauten Liegenschaften, insbesondere von Wohngebäuden, Gewerbeobjekten sowie Wohnräumen und gewerblichen Räumen.