Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Verkauf und die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie alle damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte.
Der Betrieb von stationären und mobilen Imbissständen und Gaststätten nach Erhalt von erforderlichen Genehmigungen, deren Vermietung und Verpachtung, der Vertrieb von Snackprodukten und Gastronomiezubehör sowie die Entwicklung und Vermarktung von Vertriebssystemen in diesen Tätigkeitsbereichen.