Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte soweit diese gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig sind.
Der Zweck wird verwirklicht durch
a) die Bereitstellung und Unterhaltung von Einrichtungen im Rahmen der Aufgabenfelder der Jugendhilfe, Angebote an Kinder, Jugendliche und deren Familien wie Angebote des betreuten Wohnens und das Unterhalten vollstationärer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche;
b) die Berufsausbildung und Qualifizierung von Jugendlichen und Erwachsenen;
c) Durchführung von Unterrichtsangeboten und Organisation von stützenden Begleitmaßnahmen;
d) Hilfestellung bei der Entwicklung von Eigeninitiative und der Kommunikationsfähigkeit.